Förderrichtlinien

Grundlage bildet der Förderleitfaden Kultur des Kantons St.Gallen, die nachfolgenden Regelungen ergänzen diesen und gelten für die Frage, welche kulturellen Vorhaben mit einem Beitrag durch Kultur St.Gallen Plus unterstützt werden können.

Voraussetzungen für die Unterstützung eines Projekts oder einer Institution
  • Bezug zur Region durch Organisation oder Projekt
  • Regionale Bedeutung des Vorhabens
  • Hauptzweck ist Kulturschaffen
  • Vollständige Eingabe des Gesuchs über das Online-Formular (Projektbeschrieb, Angaben zu Schlüsselpersonen, Budget, Finanzierungsplan)
  • Finanzierungsplan ist ausgewogen (Eigenleistung, öffentliche Gelder, private Gelder, Sponsoring)
  • Öffentlichkeit ist zugelassen
  • Eingabefrist ist eingehalten
  • Keine hauptsächliche Gewinnorientierung angestrebt
  • Die Unterstützung bis CHF 10'000 ist gerechtfertigt (höhere Beiträge in Zuständigkeit Kanton und Gemeinde)
  • Die Unterstützung wird auf Werbemitteln oder Produkten kommuniziert
  • Das Vorhaben wird zielgerichtet beworben
Grundsätzlich werden Vorhaben in folgenden Sparten sowie spartenübergreifend unterstützt
  • Bildende Kunst
  • Angewandte Kunst und Design
  • Geschichte und Gedächtnis
  • Literatur
  • Musik
  • Theater
  • Tanz
  • Film
  • Interdisziplinäres
Das Vorhaben wird grundsätzlich nach folgenden Qualitätskriterien diskutiert und beurteilt

Vorrangig unterstützt werden kulturelle Aktivitäten, die die Kriterien in einer Gesamtbeurteilung besonders gut erfüllen:

  1. Professionalität
  2. Relevanz
  3. Resonanz/Echo
  4. Innovationsgehalt
  5. Stimmigkeit
  6. Machbarkeit

 

1. Professionalität

Ist eine professionelle Umsetzung durch Berufsausbildung, Erfahrung oder Praxis der Schlüsselpersonen des Projekts gewährleistet? Besteht ein Team oder eine Institution schon lange? Ist das künstlerische Schaffen die Haupttätigkeit der gesuchstellenden Person? Ist eine organisatorische und betriebswirtschaftliche Kompetenz vorhanden? Gibt es einen Leistungsnachweis? Ist der Anspruch, Künstlerin oder Kulturschaffender zu sein, spürbar? Besteht eine künstlerische Risikobereitschaft? Besteht ein Wille zu Erneuerung? Werden faire Löhne bezahlt (Verbandsvorgaben)?

 

2. Relevanz

Entspricht das Projekt den kulturpolitischen Zielen der Kulturförderregion gemäss ihrem Leitbild? Ist es vorwiegend von kulturellem Gehalt? Ist ein Publikumsbedürfnis erkennbar? Sensibilisiert es die Bevölkerung für den Wert und für die Qualität von Kultur? Sind Thema oder die Arbeit der Ausführenden dringlich? Bildet es verschiedene Sichtweisen auf eine vielfältige Gesellschaft? Nimmt es Anliegen gesellschaftlicher Minderheiten auf? Erkennt es «Zeitzeichen» und setzt sich entsprechend künstlerisch damit auseinander? Ist das Projekt nachhaltig? Verfügt es über Zukunftspotenzial? Setzt es sich mit individuell und/oder gesellschaftlich bedeutsamen Fragen auseinander? Beschäftigt es sich mit politischen, wirtschaftlichen oder regional relevanten Themen? Steigert es die regionale Standortqualität?

 

3. Resonanz/Echo

Setzt das Projekt neue Impulse für die kulturelle Entwicklung, die Gesellschaft oder die Region? Wird das Projekt wahrgenommen? Ist es in der Bevölkerung verankert? Gibt es ein Medienecho? Findet es sein Publikum? Besteht eine Nachfrage? Ist es auf Kontinuität bzw. längerfristige Wirkung angelegt? Bestehen wirtschaftliche und/oder touristische Wechselwirkungen?

 

4. Innovationsgehalt

Ist der Ansatz originär, besteht die Fähigkeit, Eigenständiges zu schaffen? Regt das Projekt zu neuen Sichtweisen an (von ungewohnten Sichtweisen ausgehend)? Beschreitet es ungewohnte Wege und zeigt es kreative Lösungsansätze auf? Umfasst es Kooperationen oder ist es interdisziplinär? Werden spezielle Formen der Zusammenarbeit (Koproduktionen, Schnittstellen professionell/semi-professionell/laienhaft) verfolgt? Besteht eine Risikobereitschaft?

 

5. Stimmigkeit

Wie ist das Engagement zu beurteilen? Gibt es inhaltlich überzeugende Anliegen und Botschaften? Ist das Projekt kohärent, glaubwürdig und authentisch? Sind Beharrlichkeit und Konsequenz erkennbar? Strahlt es Faszinationskraft aus?

 

6. Machbarkeit

Ist das Projekt finanziell, infrastrukturell, personell realisierbar?

Spezialfälle/Bedingungen

Buchförderung

Inhaltlicher Bezug zur Region oder Schlüsselfigur in Autorenschaft; Professioneller Verlag mit Risikoübernahme (ISBN)

 

Musikveröffentlichung (analog und/oder digital)

Öffentliche Auftritte in Vergangenheit und/oder Plattentaufe in einem anerkannten Kulturlokal; Plattentaufe wird als Veranstaltung zusätzlich unterstützt; Tourneen können zusätzlich unterstützt werden.

 

Jubiläen

Es gelten die Jahre 20, 25, 50, 75, 100 dann wieder ab 125 in 25-Jahres-Schritten (die Jahre 5 und 10 werden nur in Ausnahmefällen unterstützt); Beiträge an eigens für das Jubiläum erarbeitete Projekte sind möglich.

 

Soziokultur

In der Regel werden Vorhaben im Bereich Soziokultur vorerst nicht durch die regionale Kulturförderorganisation unterstützt, ein stark künstlerischer Teil kann aber in Ausnahmefällen unterstützt werden, diesen gilt es hervorzuheben.

 

Kulturvermittlung im Schulbereich wird in der Regel nicht unterstützt.

 

Schulische Kulturprojekte werden in der Regel nicht unterstützt.

 

Kurse/Ausbildung in kreativem Schaffen werden in der Regel nicht unterstützt.

 

Musikvereine können unterstützt werden bei speziellen Vorhaben, wie Jubiläen oder Tourneen. Uniformen oder Instrumente werden nicht finanziert.

 

Grossanlässe mit Festwirtschaft und/oder Umzüge werden in der Regel nicht unterstützt (Fasnacht, Mittelalterspiele, Märkte etc.), Ausnahmen sind grössere nicht-kommerzielle Anlässe mit stark künstlerischer Ausrichtung.

Entscheid/Verfahren
  • Die Geschäftsführung liegt bei der Kulturförderung der Stadt St.Gallen. Die Eingabe wird dort geprüft und Beiträge bis CHF 5'000 direkt vergeben. Höhere Beiträge werden nach Beratung durch die Kommission für Kulturförderung der Stadt St.Gallen dem Vereinsvorstand zum Entscheid vorgelegt.
  • Beiträge bis CHF 5'000: laufende Eingabe möglich, mindestens acht Wochen vor Realisierung des Projekts
  • Beiträge ab CHF 5'000 bis CHF 9'999: Eingaben müssen 3 Wochen vor der nächsten Kulturkommissionssitzung eingereicht werden, damit sie an dieser behandelt und anschliessend dem Vereinsvorstand zugeleitet werden können.
  • Vorstands- und Kommissionsdaten sind auf www.kulturstgallenplus.ch kommuniziert.
  • Der Vorstand tagt 4-mal pro Jahr. Die Entscheide werden nach der Sitzung kommuniziert.